Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Taxi Heilbronn Unterland GmbH, Austraße 109, 74076 Heilbronn
(nachfolgende THU genannt)
Inhalt
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
§6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen THU und den Kunden der von THU angebotenen Beförderungsleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen der THU deutlich sichtbar ausgehängt und in den Fahrzeugen von THU zur Einsichtnahme erhältlich. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn THU Sie schriftlich akzeptiert hat. Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrgast/ die Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren zu sein.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. THU nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online oder per Smartphone-Applikation zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn THU entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich THU den Rücktritt vor. Die Smartphone-Applikation wird von taxi.eu betrieben, dessen AGB auch Bestandteil unserer Bedingungen sind. Diese finden sie unter: https://www.taxi.eu/agb-bestellung/
2. Für Terminfahrten zu Flughäfen oder Bahnhöfen oder Abholungen von Flughäfen und Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen THU Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für THU entstandenen Kosten. Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, THU die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer mitzuteilen. Vertraglich geschuldet, ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt THU die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für THU zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren. Bei Verspätungen bedingt durch Gepäckausgabe, Gepäckverlust, Zollabfertigung oder technischen Störungen, gewähren wir dem Kunden eine Kulanzzeit von 15Minuten. Danach fallen Gebühren in Höhe von 20Euro pro angebrochene halbe Stunde an, die dem Fahrpreis hinzugerechnet werden.
3. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
(a) Bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 25%,
(b) weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes.
THU behält sich bezüglich der Berechnung von Stornogebühren vor, nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob Stornogebühren im Rahmen der hier genannten Vorgaben erhoben werden sollen oder nicht. Die obenstehenden Regelungen der Stornogebühren gelten in Folgefällen trotzdem.
§ 3 Preise
1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sowie zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Tunnelgebühren, Maut etc.) Maßgeblich sind die jeweils durch THU im Internet veröffentlichten und in den Geschäftsräumen einsehbaren aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist THU berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung um mehr als 25% übersteigt.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich, sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in Ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsmäßige Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass Sie oder Ihre sich in Ihrer Begleitung befindlichen minderjährigen Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und Sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist THU freigestellt. Die Kunden haben auf besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten, ist THU die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich währen der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn THU natürlich gern bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer und Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
5. Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt untersagt.
6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut, wird THU dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von THU in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber bestätigten Übernahmebestätigung, ist die THU direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Der Fahrpreis für die Dienstleistung ist bei Erbringung fällig und wird in bar oder in Form von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten erhoben. Welche Art von elektronischer Zahlungsmöglichkeit akzeptiert wird, können Sie unter https://www.izettle.com/de/help/articles/1084715-unterstutzte-karten einsehen. Unsere Fahrzeuge sind derzeit mit dem Gerät ,,iZettle Reader 2 ausgestattet. Unter https://www.izettle.com/de/allgemeine-geschaeftsbedingungen-verbraucher , können Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierfür einsehen, welche auch Bestandteil dieser AGB sind.
Ausgenommen von der direkten Zahlung nach Erbringung der Leistung, sind lediglich Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. THU behält sich vor, 20€ Bearbeitungsgebühr pro Rechnung zu erheben. Kunden, denen andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind davon nicht betroffen.
3. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen.
4. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn THU über den Betrag unbeschränkt verfügen kann.
5. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist THU berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls THU nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist THU berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§288 Abs. 3 BGB).
6. THU steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. THU ist berechtigt, das Pfandrecht auch zu Befriedigung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. THU ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist THU berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zu erheben.
7. Bei Fahrten mit einer Verordnung zur Krankenbeförderung gelten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen. Eine einfache Erklärung finden Sie unter https://www.taxi-unterland.de/krankenfahrten/
THU hat das Recht bei einer im Nachhinein nicht gültigen Verordnung den Fahrpreis vom Kunden zu verlangen. Hierfür entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10Euro.
§6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch THU in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch THU transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, so nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch THU gegengezeichnet wurde (vgl. §4 Ziffer 6).
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche Beschädigungen von Transportgut sind THU umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
4. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn Ihnen dieser Genuss durch THU gestattet wrude.
5. THU haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen THU und dem Kunden rechtzeitig zur ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehenen technischen Mängeln, Verkehrsstatus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. THU haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen, sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
7. Die Haftung von THU für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch THU verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährigen Begleitpersonen, von Tieren oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von THU oder dritten Personen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die bei der Bezifferung solcher Schäden wird THU neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
§ 7 Datenschutz
THU erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Weiteres findet der Kunde in unseren Hinweisen zur Datenverarbeitung, welche ebenfalls zu Fahrtantritt vom Kunden akzeptiert wird.
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung, sowie Zahlung ist 74076 Heilbronn. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 74072 Heilbronn
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollte hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Hinweise zur Datenverarbeitung
Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:
Taxi Heilbronn Unterland GmbH
Austraße 109
74076 Heilbronn
Tel.: 07131/44444
Fax: 07131//6188289
E-Mail: info@taxi-unterland.de
Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns als Dienstleister der Personenbeförderung beauftragen, erheben/speichern wir folgende Informationen:
- Anrede, Vorname, Nachname
- Eine gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk,
- Informationen, die für die Durchführung unserer Dienstleistungen erforderlich sind.
- Telefongespräche
Die Erhebung/Speicherung dieser Daten erfolgt,
- um Sie als Kunden identifizieren zu können;
- um Sie angemessen befördern zu können;
- zur Korrespondenz mit Ihnen;
- zur Rechnungsstellung
- Zu Qualitäts- und Schulungszwecken
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Durchführung der Beförderung und eventuellen Rechnungsstellung und für beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen erforderlich.
Die für unsere Dienstleistung von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsplicht für Taxiunternehmen (10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde,) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO eingewilligt haben.
Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit b DSGVO für die Abwicklung von unseren Dienstleistungen mit Ihnen erforderlich sind, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an die uns angeschlossenen Taxi-Unternehmer, der Vermittlungssoftware (Austrosoft Weiss Datenverarbeitung GmbH, Hietzinger Hauptstrasse 33, 1130 Wien, https://www.fms.at/datenschutz/), der Abrechnungsabteilung und entsprechende Kostenstellen, mit denen Sie und wir in Verbindung stehen.
Die weitergebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
- gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen:
- gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
- gem. Art 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
- gem. Art 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zu Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- gem. Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
- gem. Art 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigen Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht gem. Art 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an
info@taxi-unterland.de.
Sobald die Fahrt angetreten wird, gelten die Hinweise als Akzeptiert. Die Hinweise sind in jedem Fahrzeug erhältlich.